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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Entwicklungs-, Web-, Automatisierungs- und KI-Dienstleistungen  ·  Stand: 27. August 2026

Anbieter: Julius Krüßmann, Einzelunternehmen, handelnd unter „Lyve Solutions“
Neue Kämpe 14, 46325 Borken
E-Mail: julius.kruessmann@icloud.com
Telefon: +49 163 8440451
USt-IdNr.: DE454486655  ·  W-IdNr.: DE454486655-00001

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
  3. Mitwirkungspflichten des Kunden
  4. Projektablauf, Änderungen und Zusatzaufwand
  5. Besondere Regelungen für KI, Automatisierungen und Drittanbieter
  6. Termine und Leistungshindernisse
  7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
  8. Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen
  9. Nutzungsrechte, Quellcode und Fremdkomponenten
  10. Referenznennung
  11. Mängelrechte
  12. Haftung
  13. Datenschutz und Vertraulichkeit
  14. Widerrufsrecht für Verbraucher
  15. Laufende Leistungen und Kündigung
  16. Verbraucherschlichtung
  17. Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für Verträge zwischen Julius Krüßmann, handelnd unter „Lyve Solutions“ (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Kunden über die Entwicklung und Erbringung digitaler Leistungen. Hierzu zählen insbesondere Webseiten, Webanwendungen, Dashboards, interne Tools, Prozessdigitalisierungen, Automatisierungen, Schnittstellen, KI-gestützte Funktionen und Chatbots.

1.2 Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher ist, wer ein Rechtsgeschäft überwiegend zu privaten Zwecken abschließt. Unternehmer ist, wer bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Leistungsbeschreibung oder in Textform gehen diesen AGB vor.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

2.1 Die Darstellung von Leistungen in Anzeigen, auf Plattformen oder in sonstigen Medien ist grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet ist.

2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein konkretes Angebot des Auftragnehmers annimmt oder der Auftragnehmer eine Bestellung bzw. Beauftragung ausdrücklich bestätigt.

2.3 Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung sind das individuelle Angebot, die Leistungsbeschreibung sowie vereinbarte Anforderungen. Nicht ausdrücklich vereinbarte Funktionen, Integrationen, Inhalte, Lizenzen, Hosting-, Wartungs- oder Supportleistungen sind nicht geschuldet.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Der Kunde stellt alle für die Durchführung erforderlichen Informationen, Zugänge, Inhalte, Daten, Ansprechpartner, Freigaben und sonstigen Mitwirkungen rechtzeitig zur Verfügung.

3.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Inhalte, Daten, Marken, Bilder, Texte und sonstige Materialien rechtmäßig genutzt werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.

3.3 Verzögerungen, die darauf beruhen, dass erforderliche Mitwirkungen des Kunden nicht oder verspätet erfolgen, verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen. Zusätzlicher Aufwand kann nach vorheriger Abstimmung gesondert vergütet werden.

4. Projektablauf, Änderungen und Zusatzaufwand

4.1 Der Auftragnehmer darf die technische Umsetzung im Rahmen der vereinbarten Ziele nach fachgerechtem Ermessen ausgestalten, soweit keine konkrete technische Vorgabe vereinbart wurde.

4.2 Änderungs- oder Erweiterungswünsche nach Projektbeginn („Change Requests“) können Auswirkungen auf Preis, Umfang und Fertigstellungstermin haben. Der Auftragnehmer informiert den Kunden vor Umsetzung über wesentliche zusätzliche Kosten, soweit diese nicht bereits aus der Vereinbarung hervorgehen.

4.3 Kleinere Abstimmungen und Korrekturen sind nur im vereinbarten Umfang enthalten. Eine grundlegende Änderung des ursprünglich abgestimmten Konzepts oder zusätzliche Funktionen stellen Zusatzleistungen dar.

5. Besondere Regelungen für KI, Automatisierungen und Drittanbieter

5.1 Bei KI-gestützten Lösungen können Ergebnisse probabilistisch erzeugt werden und trotz technischer Maßnahmen sachlich falsche, unvollständige oder ungeeignete Inhalte enthalten. Der Kunde bleibt für die fachliche Prüfung und die konkrete Verwendung solcher Ergebnisse verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

5.2 Der Auftragnehmer schuldet bei KI-Funktionen keine bestimmte inhaltliche Antwortqualität in jedem Einzelfall, sondern die vereinbarte technische Einrichtung und Funktionsfähigkeit im Rahmen der eingesetzten Systeme.

5.3 Soweit Leistungen von Drittanbietern genutzt werden, insbesondere Hosting, APIs, KI-Modelle, Cloud-Dienste, E-Mail-Dienste, Zahlungsanbieter oder externe Plattformen, gelten deren technische Verfügbarkeit, Nutzungsbedingungen und Preisänderungen. Für Ausfälle oder Änderungen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers haftet dieser nur nach Maßgabe von Ziffer 12.

5.4 Laufende Drittanbieter-, API-, Hosting-, Domain- oder Lizenzkosten trägt der Kunde, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

6. Termine und Leistungshindernisse

6.1 Termine und Fertigstellungsangaben sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

6.2 Bei höherer Gewalt, nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Störungen von Drittanbieterdiensten oder sonstigen unvorhersehbaren, außerhalb des Einflussbereichs liegenden Ereignissen verlängern sich Leistungsfristen um die Dauer der Beeinträchtigung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

7.1 Es gilt die individuell vereinbarte Vergütung. Gegenüber Verbrauchern werden Preisangaben einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen, soweit Umsatzsteuer anfällt.

7.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.

7.3 Bei größeren Projekten können Abschlags- oder Teilzahlungen entsprechend dem Projektfortschritt vereinbart werden.

7.4 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Auftragnehmer kann weitere Arbeiten bis zum Ausgleich fälliger Forderungen aussetzen, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist.

8. Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen

8.1 Soweit die geschuldete Leistung auf die Herstellung eines konkreten Erfolgs gerichtet ist, insbesondere die Erstellung einer individuell vereinbarten Webseite oder Softwarefunktion, erfolgt nach Fertigstellung eine Abnahme nach den gesetzlichen Vorschriften.

8.2 Der Kunde darf die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigern.

8.3 Der Auftragnehmer kann dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Bei Verbrauchern wird auf die gesetzlichen Voraussetzungen und Folgen einer Abnahmefiktion gesondert in Textform hingewiesen.

9. Nutzungsrechte, Quellcode und Fremdkomponenten

9.1 Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den für ihn individuell erstellten und urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen die für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.

9.2 Eine Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte oder die Herausgabe von Quellcode, Entwicklungsdateien, Design-Rohdaten, internen Bibliotheken, Vorlagen oder wiederverwendbaren Modulen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

9.3 Bereits vor Projektbeginn vorhandene oder allgemein wiederverwendbare Komponenten, Frameworks, Bibliotheken, Methoden, Konzepte und Hilfsprogramme verbleiben beim Auftragnehmer. Der Kunde erhält daran nur die für die vertragsgemäße Nutzung der gelieferten Lösung erforderlichen Rechte.

9.4 Für Open-Source-Software und sonstige Fremdkomponenten gelten ergänzend die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.

10. Referenznennung

Der Auftragnehmer darf die für den Kunden erbrachte Leistung nur dann öffentlich als Referenz nennen oder Kennzeichen des Kunden hierfür verwenden, wenn der Kunde zuvor zugestimmt hat. Eine Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden, soweit keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.

11. Mängelrechte

11.1 Für Mängel gelten die gesetzlichen Rechte, soweit nachfolgend nichts wirksam Abweichendes vereinbart ist.

11.2 Ein Mangel liegt nicht allein deshalb vor, weil eine Lösung mit später veröffentlichten Browser-, Betriebssystem-, API- oder Drittanbieterversionen nicht ohne Anpassung kompatibel bleibt, sofern eine solche dauerhafte Kompatibilität nicht Vertragsbestandteil ist.

11.3 Der Kunde soll festgestellte Mängel möglichst konkret beschreiben und die zur Nachstellung erforderlichen Informationen bereitstellen.

12. Haftung

12.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen.

12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

12.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

12.4 Der Kunde ist für angemessene Datensicherungen verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich Backup-Leistungen durch den Auftragnehmer vereinbart sind. Gesetzlich zwingende Haftung bleibt unberührt.

13. Datenschutz und Vertraulichkeit

13.1 Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Ergänzende Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

13.2 Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und die Voraussetzungen vorliegen, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

13.3 Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder nach den Umständen erkennbar vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

14. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Hierüber wird der Verbraucher gesondert mit einer Widerrufsbelehrung informiert. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung begonnen wird, gelten für Wertersatz und ein mögliches Erlöschen des Widerrufsrechts die gesetzlichen Voraussetzungen.

15. Laufende Leistungen und Kündigung

15.1 Für Wartung, Hosting, Support oder sonstige laufende Leistungen gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen.

15.2 Fehlt eine besondere Vereinbarung, entsteht durch die einmalige Erstellung eines Projekts kein Anspruch auf dauerhafte Wartung, Aktualisierung oder Betreuung.

15.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

16. Verbraucherschlichtung

Lyve Solutions ist derzeit weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Soweit gesetzliche Informationspflichten im Einzelfall bestehen, bleiben diese unberührt.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.

17.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist - soweit gesetzlich zulässig - Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

17.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.

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Individuelle Websoftware, Schnittstellen und Automatisierungen für Unternehmen. Julius Krüßmann, Lyve Solutions aus Borken, Projekte regional und deutschlandweit.

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